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Lexikon
Abschreibungen
Beträge, die aufgrund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Werteverzehrs am Anlagevermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden. Durch das Verfahren der Abschreibung werden im Rechnungswesen einer Unternehmung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeit- und/oder Leistungseinheiten verteilt. Neben materiellen Anlagegütern werden auch immaterielle Anlagewerte wie Patente oder Lizenzen abgeschrieben. Abschreibungsursachen sind materieller Verschleiß, wirtschaftlicher Verschleiß und Verschleiß durch Fristablauf. (AfA = Absetzung für Abnutzung)[Zurück zur Übersicht]

