Softwarepaket 9.0 - für Gründer und junge Unternehmer
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Lexikon
AoA
Außerordentliche Aufwendungen sind nur mittelbar in Zusammenhang mit dem Geschäftszweck eines Unternehmens anfallende Aufwendungen (z.B. Feuer- oder Diebstahlschäden, Verluste aus Bürgschaften). Sie werden nicht in die Selbstkosten einbezogen und als gesonderte Positionen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen.[Zurück zur Übersicht]

