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AfA-Methode

Verteilung der Anschaffungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter auf die Jahre der Nutzungsdauer. Es wird zwischen der linearen und der degressiven AfA-Methode unterschieden. Bei der linearen Abschreibung wird bei gleichbleibendem Prozentsatz jedes Jahr derselbe Betrag von den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr geringer. Aktuell kann der Prozentsatz der degressiven Abschreibung den 2,5-fachen Wert der linearen Abschreibung, jedoch nicht mehr als 20% pro Jahr betragen.

Zum Teil besteht ein Wahlrecht bei der AfA-Methode, dessen Inanspruchnahme auch steuerliche Konsequenzen nach sich zieht. Der steuerlicher Berater (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) unterstützt, wenn es um die Wahl der für das Unternehmen günstigsten AfA-Methode geht.

 

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