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Lexikon
Mahnbescheid
Gerichtliche Aufforderung eines Schuldners zur Zahlung überfälliger Forderungen. Mahnbescheid führt bei Widerspruch des Schuldners zu streitigem Verfahren vor dem örtlichen Amts- bzw. Landgericht. Bei verspätetem oder unterlassenem Widerspruch kann der Gläubiger vom Gericht sofort eine vollstreckbare Urkunde erteilen lassen.
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