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Lexikon
Bürgschaft
Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger eines Hauptschuldners verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Eine Bürgschaft bedarf stets der Schriftform. (s. auch BMWi GründerZeiten Nr. 27)[Zurück zur Übersicht]

