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Gewinn

Das Streben nach Gewinn ist Zweck jedes Unternehmens in einer Marktwirtschaft. Prinzipiell ist der Überschuss der Erträge über die entstandenen Kosten der Gewinn eines Unternehmens. Dieser kann entweder an die Eigentümer, Gesellschafter oder Aktionäre ausgeschüttet oder wieder neu im Unternehmen investiert werden.

Entsprechend der jeweiligen Rechtsform und Gewinnverwendung ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen. Natürlich möchte niemand mehr Steuern zahlen als nötig. Steuerliche Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) kennen die rechtlich möglichen Alternativen und helfen die Steuerbelastung zu optimieren.

 

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