Die genaue und systematische Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsbetriebs ist grundlegend für das Führen eines Unternehmens. Nur, wer stets sämtliche Geschäftsvorgänge dokumentiert und sorgfältig Buch führt, ist dazu in der Lage, klare Aussagen über die finanzielle Situation seiner Unternehmung zu machen und auch weitere, sorgfältig durchdachte Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.
Das Geschäftsjournal dient der Verwaltung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben, sowohl die in bar als auch die auf Rechnung erfolgten Vorfälle des Geschäftsverlaufs. Es ist also eine Art systematisches Unternehmenstagebuch.
Bar-Einnahmen, die Sie in das Kassenbuch eingetragen haben, werden automatisch in das Geschäftsjournal übernommen und entsprechend gekennzeichnet. Alle Einnahmen, die Sie auf Rechnung (also nicht bar) getätigt haben, ergänzen Sie manuell im Geschäftsjournal. Diese werden ebenfalls entsprechend gekennzeichnet.
Neu: Importfunktion
Für alle, die Ihr Kassenbuch und Geschäftsjournal bisher noch mit Hilfe der seit 2005 eingestellten CD-ROM „Kleingründungen 2.1“ geführt haben, und Ihre Aufzeichnungen auch in 2007 weiterführen möchten, wurden das Online-Kassenbuch bzw. -Geschäftjournal erweitert.
Neben dem aktuellen Steuersatz bietet Ihnen das Online-Kassenbuch bzw. -Geschäftsjournal ab sofort zusätzlich die Möglichkeit, eingetragene Daten von „Kleingründungen 2.1“ zu importieren.
So gehen Sie vor:
Speichern Sie zunächst Ihre eingegebenen Daten im Programm „Kleingründungen 2.1“ lokal auf Ihrer Festplatte. Danach wählen Sie unter Online-Hilfe/Interaktive Tools des Serviceportals www.softwarepaket.de das Kassenbuch oder das Geschäftsjournal aus. Richten Sie einen persönlichen Zugang ein, indem Sie einen Benutzernamen und ein Passwort vergeben. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Daten nicht von Dritten eingesehen oder nachvollzogen werden können. Klicken Sie im Online-Kassenbuch auf den Link „Datei-Upload“ und wählen Sie unter „Durchsuchen“ die Kleingründungen-Datei aus, die Sie zuvor auf Ihrer Festplatte gespeichert haben. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit „Hochladen“. Ihre Werte werden schließlich in das Online-Kassenbuch bzw. -Geschäftsjournal eingetragen.
Diese neue Funktion ermöglicht es Ihnen, Ihre bestehenden Aufzeichnungen mit einem aktualisierten Steuersatz wie gewohnt weiterzuführen.
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