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Lexikon
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft stellt die typische Form der Großunternehmung dar, da ein hoher Kapitalbedarf durch viele Anteilseigner (Aktionäre) aufgebracht werden kann. Deshalb ermöglicht die AG die Verwirklichung großer wirtschaftlicher Aufgaben. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Deutschland mindestens 50.000 € beträgt. Ist das Aktienkapital auf viele Aktionäre (insbesondere Privatpersonen) verteilt, spricht man auch von einer Publikumsgesellschaft. Organe einer AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Gründer einer AG müssen alle Aktien übernehmen, dem Amtsgericht eine vom Notar beurkundete Satzung vorlegen und die AG ins Handelsregister eintragen lassen. Die Gründung einer AG ist mit erheblichen Kosten verbunden. Eine interessante Alternative für kleine und mittlere Unternehmen stellt die „Kleine AG“ dar.[Zurück zur Übersicht]

