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Anderskosten

„Bewertungsverschiedene“ oder „aufwandsungleiche“ Kosten. Teil der kalkulatorischen Kosten. Aufwendungen, die kalkulatorisch Kosten sind aber in der Kostenrechnung in der Höhe „anders“ als der betreffende Aufwand erfasst werden. Beispiele sind der Ersatz von Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen (z.B. bei auf Basis von Wiederbeschaffungswerten ermittelten Kosten, die nach dem Handelsgesetzbuch für die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zulässig sind) oder der Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen (z.B. für ein außergewöhnlich und einmalig günstig erhaltenes Darlehen) sowie kalkulatorische Wagnisse (für nicht versicherbare Unternehmensrisiken). 

 

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