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Lexikon
Anlagendeckungsgrad
Kennzahl, die aus der Gegenüberstellung bestimmter langfristiger Passiva und bestimmter langfristiger Aktiva gewonnen wird.
Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens mit Eigenkapital finanziert sind. Ein Deckungsgrad I von 38% beispielsweise bedeutet, dass auf einen Euro Anlagevermögen 38 Cent Eigenkapital kommen und somit 62 % des Anlagevermögens mit Fremdkapital finanziert werden müssten. Man errechnet den Anlagendeckungsgrad, indem man das Eigenkapital durch das Anlagevermögen dividiert.
Der Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel % des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Grundsätzlich gilt, dass Anlagevermögen, da es langfristig gebunden ist, auch nur langfristig finanziert wird. Umgekehrt sollte das Umlaufvermögen (also Wirtschaftsgüter, die ein Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlassen, z.B. Vorräte, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe, Forderungen etc.) nur kurzfristig finanziert werden („Goldene Finanzierungsregel“). Liegt der Deckungsgrad II beispielsweise bei 70 %, bedeutet dies, dass 70 % des Anlagevermögens langfristig und entsprechend 30 % kurzfristig finanziert sind.
Der Anlagendeckungsgrad II sollte daher stets möglichst hoch sein und nahe der 100 % Marke liegen („Goldene Bilanzregel“). Man errechnet den Anlagendeckungsgrad II, indem man das Eigenkapital zusammen mit dem langfristigen Fremdkapital durch das Anlagevermögen dividiert.
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