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Lexikon
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrag fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Neben natürlichen Personen können auch andere Rechtsgebilde wie z.B. juristische Personen, Personengesellschaften oder öffentliche Körperschaften als Arbeitgeber fungieren.[Zurück zur Übersicht]
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