Softwarepaket 9.3 - für Gründer und junge Unternehmer
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Lexikon
Ausfallbürgschaft
Eine Bürgschaftsbank bürgt für einen Kreditnehmer bei dessen Hausbank für einen Kredit. Eine Ausfallbürgschaft stellt für Banken, Sparkassen und andere Finanzierungsinstitute eine vollwertige Sicherheit dar. Eine Bürgschaftsbank bürgt allerdings nur für 80 % der beantragten Bürgschaftssumme. Für die restlichen 20 % dieser Summe haftet der Kreditnehmer selbst (s. zu Sicherheiten und Bürgschaften auch: BMWi GründerZeiten Nr. 27).[Zurück zur Übersicht]
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