Das Recht zur Wahl einer Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung entfällt erst mit der Erstellung eines Abschlusses und nicht bereits mit der Einrichtung einer Buchführung oder der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 19. März 2009 IV R 57/07 die Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als Methode zur Ermittlung des Gewinns von Gewerbetreibenden auch noch nach Ablauf des Gewinnermittlungszeitraums zugelassen.
Softwarepaket 9.3 - für Gründer und junge Unternehmer
Zum Inhalt.Zur Hauptnavigation.
Zu den Access Keys.
Newsletter Softwarepaket, Juni 2009
Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung
[zurück zur Übersicht]
Aktuell
- Aktuelle Ausgabe des Newsletters
- Softwarepaket 9.3 herunterladen
- Ihre Meinung
- Modul: Wegweiser
- Modul: Standort
Externe Links
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
- Existenzgründerportal
- nexxt- Initiative
- Beratungsförderung
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Jubiläum Freiheit und Einheit

